Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsplanung
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Testament, Erbschaftsteuer und Vermögensübertragung
Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch in Kraft, wenn Sie kein Testament hinterlassen — Ihr Vermögen wird nach einem festgelegten Schema an Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte verteilt. Mit einem Testament können Sie selbst entscheiden, wer was bekommt, und damit die Erbfolge völlig neu gestalten. Ein Testament gibt Ihnen also die volle Kontrolle über Ihr Vermögen.
Die Freibeträge hängen von Ihrer Beziehung zum Verstorbenen ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten 400.000 Euro steuerfrei, Kinder 400.000 Euro pro Kind, und Enkel 200.000 Euro. Eltern bekommen 100.000 Euro, und alle anderen Personen nur 20.000 Euro. Wer über diese Grenzen hinaus erbt, zahlt Erbschaftsteuer — abhängig von der Steuerklasse zwischen 7 und 30 Prozent.
Ja, Schenkungen sind eine effektive Strategie — die Freibeträge für Schenkungssteuer sind identisch mit denen der Erbschaftsteuer. Der Clou: Sie können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut nutzen. Wenn Sie beispielsweise 40.000 Euro an Ihr Kind schenken, ist das steuerfrei. In 10 Jahren können Sie wieder 40.000 Euro schenken — ganz ohne Steuern. Allerdings sollten Sie rechtlich und steuerlich beraten werden, um die beste Strategie für Ihre Situation zu finden.
Ein handschriftliches Testament kostet Sie nur Papier und Tinte — es ist rechtlich bindend, solange es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament ist teurer (ca. 100–300 Euro je nach Vermögen), bietet aber zusätzliche Sicherheit und vermeidet Formfehler. Ein Testament bleibt gültig, bis Sie es ändern oder widerrufen — es gibt kein Verfallsdatum. Sie sollten es regelmäßig überprüfen, besonders nach großen Veränderungen wie Heirat, Scheidung oder Erbschaft.
Der Pflichtteil ist ein gesetzliches Recht: Ehepartner, Kinder und (in manchen Fällen) Eltern können nicht komplett enterbt werden — sie erhalten mindestens 50 Prozent ihres gesetzlichen Erbteils. Sie können also nicht willkürlich jemanden aus dem Testament streichen. Allerdings können Sie Vermögen gezielt anders verteilen oder durch Schenkungen bereits zu Lebzeiten umschichten, um die Erbschaftsteuer zu optimieren und die Pflichtteilsquoten zu minimieren.
Sie sollten Ihre Planung überprüfen, wenn sich große Dinge ändern: Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Enkeln, erhebliche Vermögensveränderungen oder ein Umzug ins Ausland. Auch wenn sich Gesetze ändern — etwa die Erbschaftsteuer-Regelungen — macht eine Überprüfung Sinn. Generell empfehlen wir, alle 3–5 Jahre einen Blick auf Ihre Situation zu werfen, damit Ihr Testament immer noch zu Ihren aktuellen Wünschen und Verhältnissen passt.
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